Verhinderungspflege einfach erklärt: So sichern Sie sich 2.528 € für Entlastung
- Lars Krause
- 6. Mai
- 3 Min. Lesezeit
Pflege bedeutet Verantwortung, Geduld – und oft eine große emotionale sowie körperliche Belastung für Angehörige. Doch auch pflegende Menschen brauchen mal eine Pause: für einen Termin, eine Auszeit oder bei Krankheit. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege – eine Leistung der Pflegekasse, die bis zu 2.528 € pro Jahr zur Verfügung stellt.
Mit der Verhinderungspflege können pflegende Angehörige zeitweise ersetzt werden – stundenweise, tageweise oder auch für mehrere Wochen. Ob für wenige Stunden oder während eines Urlaubs: Die Pflege der Angehörigen ist in guten Händen und die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Besonders praktisch: Auch unsere stundenweise Betreuung kann über die Verhinderungspflege abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

In diesem Guide zeigen wir Ihnen, wer Anspruch auf Verhinderungspflege hat, wie sie funktioniert, wie viel Sie erhalten können – und wie Sie mit uns als anerkanntem Anbieter ganz unkompliziert davon profitieren.
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie Verhinderungspflege Ihnen mehr Freiraum und Sicherheit bringt.
📚 Inhaltsverzeichnis Umwandlungsanspruch:
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) ist eine Leistung der Pflegekasse, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt – z. B. durch:
Urlaub oder Krankheit
Berufliche Verpflichtungen
Private Termine oder Erholung
Bis zu 42 Tage pro Jahr können über die Verhinderungspflege abgedeckt werden. Sie erhalten bis zu 1.685 € jährlich – zusätzlich können 843 € aus der Kurzzeitpflege übertragen werden.
💡 Wichtig: Auch stundenweise Einsätze sind möglich – das wird nicht auf die 42 Tage angerechnet!
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Die Voraussetzungen sind klar geregelt:
✅ Pflegegrad 2 oder höher
✅ Die pflegebedürftige Person wird mindestens 6 Monate zuhause gepflegt
✅ Eine Pflegeperson ist bei der Pflegekasse eingetragen
Die Pflegeperson kann ein Angehöriger, Freund oder Nachbar sein – entscheidend ist die tatsächliche Pflege im häuslichen Umfeld.
📌 Pflegegrad 1 berechtigt nicht zur Verhinderungspflege (aber z. B. zum Entlastungsbetrag).
Welche Form der Verhinderungspflege bieten wir?
Stundenweise Verhinderungspflege
Max. 8 Stunden pro Tag
Ideal für einzelne Termine, z. B. Arztbesuche, Behörden, Auszeit, weitere Leistungen
Wird nicht auf die 42 Tage angerechnet
💡 Besonders geeignet für unsere stundenweise Seniorenbetreuung
Was wird bezahlt? – Leistungen & Kostenübernahme
💶 Budgethöhe (Stand: Mai 2025):
1.685 € pro Jahr aus der Verhinderungspflege
+ 843 € zusätzlich möglich aus ungenutzter Kurzzeitpflege
= Bis zu 2.528 € jährlich verfügbar
💡 Was darf finanziert werden?
Pflege durch ambulante Dienste oder Privatpersonen
Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität
Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Einkäufe, Betreuung
⛔ Nicht erlaubt: medizinische Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung)
So funktioniert die Abrechnung mit uns
Mit uns wird Verhinderungspflege unkompliziert.
So läuft es ab:
Sie beauftragen uns mit einer stundenweisen Betreuung.
Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Verhinderungspflege greift.
Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
✅ Kein Papierkram für Sie
✅ Transparente Abrechnung & individuelle Beratung
🔁 Auch rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich!
Fazit: Eine Pause, die Sie sich verdient haben
Verhinderungspflege ist viel mehr als nur ein gesetzlicher Anspruch – sie ist eine echte Verschnaufpause für pflegende Angehörige, ohne dabei die gute Versorgung des Pflegebedürftigen aus den Augen zu verlieren.
Nutzen Sie die Möglichkeit, neue Energie zu tanken – wir stehen Ihnen mit Herz, Kompetenz und Flexibilität zur Seite.
📞 Jetzt beraten lassen & Verhinderungspflege optimal nutzen:
Kontaktformular oder 02131 3132201 anrufen.
Unsere Betreuung kann zu 100 % über die Pflegekasse abgerechnet werden.


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