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Entlastungsbetrag 131 €

Wer Angehörige zu Hause pflegt oder Unterstützung im Alltag benötigt, kennt die Herausforderungen: Organisation, Zeitdruck, Bürokratie und emotionale Belastung. Der Entlastungsbetrag ist eine oft unterschätzte Leistung der Pflegeversicherung, die pflegebedürftigen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad monatlich 131 Euro zur Verfügung stellt – zweckgebunden für Hilfe im Alltag.


Viele Familien nutzen diesen Betrag jedoch nicht oder schöpfen ihn nicht vollständig aus – obwohl er wertvolle Entlastung bringen kann. Als erfahrener Anbieter stundenweiser Seniorenbetreuung wissen wir genau, wie groß der Unterschied sein kann, wenn Hilfe rechtzeitig kommt – ob beim Einkauf, im Haushalt oder als Gesellschaft gegen Einsamkeit.


Entlastungsbetrag & Entlastungsleistungen

In diesem Guide erfahren Sie, wer Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat, wofür er genutzt werden darf, wie Sie ihn beantragen – und wie Sie ihn unkompliziert über uns direkt verrechnen können.


Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie Sie die 131 € bestmöglich für sich oder Ihre Liebsten nutzen können.


📚 Inhaltsverzeichnis Entlastungsbetrag:



Warum gibt es den Entlastungsbetrag?


Pflege zu Hause ist eine enorme Aufgabe – körperlich, organisatorisch und emotional. Um pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu fördern, wurde der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI eingeführt.


Seit dem 1. Januar 2025 beträgt dieser Betrag 131 Euro pro Monat – und zwar für alle Pflegegrade (1 bis 5). Er ist zweckgebunden, das heißt: Er darf nur für bestimmte Betreuungs- oder Entlastungsleistungen genutzt werden, nicht als freies Pflegegeld.


Der Clou: Die meisten Leistungen können unbürokratisch über Anbieter wie uns abgerechnet werden – ohne Vorauszahlung und ohne Papierkram.



Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?


Die Voraussetzungen sind einfach und klar geregelt:

✅ Pflegegrad 1–5 ist anerkannt

✅ Die Pflege findet zuhause statt (nicht stationär)

✅ Der Betrag wird für anerkannte Leistungen im Alltag genutzt


Auch Personen mit Pflegegrad 1, die sonst kaum Leistungen erhalten, profitieren besonders vom Entlastungsbetrag. In vielen Fällen ist es die einzige finanzielle Unterstützung, die ihnen zusteht.


Wofür kann man den Entlastungsbetrag nutzen?


Was genau gilt als „anerkannte Leistung zur Entlastung im Alltag“? Die Bundesländer legen das unterschiedlich aus, aber in NRW gehören dazu unter anderem:


  • 👥 Stundenweise Alltagsbegleitung & Betreuung

  • 🛒 Einkaufshilfe & Begleitung zu Terminen

  • 🧼 Haushaltshilfen (Putzen, Wäsche, etc.)

  • 📬 Hilfe beim Papierkram & Behörden

  • 🚶 Spaziergänge, Aktivierung, Gesprächsbegleitung

  • 👵 Demenzbetreuung

Viele Leistungen lassen sich kombinieren – z. B. Entlastungsbetrag + Verhinderungspflege.


💡 Wichtig: Leistungen müssen von einem anerkannten Anbieter durchgeführt werden – wie wir es sind. Dann kann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.



So funktioniert die Abrechnung mit uns


Sie müssen nicht in Vorkasse gehen oder Belege sammeln. Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie:

  1. Sie beauftragen uns für eine stundenweise Betreuung oder Alltagshilfe.

  2. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, damit wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen dürfen.

  3. Wir erhalten das Geld direkt von der Kasse, und Sie zahlen keinen Cent – solange der Betrag nicht überschritten wird.

🧾 Auf Wunsch erhalten Sie jederzeit eine transparente Übersicht Ihrer genutzten Leistungen.



Was passiert mit nicht genutztem Budget?


Der Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort, wenn er in einem Monat nicht genutzt wurde.

👉 Sie können ihn ansparen – bis zum 30. Juni des Folgejahres.Das heißt: Leistungen aus 2024 können noch bis zum 30.06.2025 abgerechnet werden.Das ist besonders praktisch, wenn Sie z. B. Urlaubsvertretung oder mehr Betreuung auf einmal planen möchten.



Fazit: Kleine Leistung – große Wirkung

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat mag auf den ersten Blick gering erscheinen – doch klug genutzt, bietet er echten Mehrwert:

✅ Entlastung im Alltag

✅ Struktur & Aktivität für Pflegebedürftige

✅ Zeit & Ruhe für Angehörige

✅ Alles ohne finanzielles Risiko

📞 Möchten Sie wissen, wie Sie den Entlastungsbetrag mit uns am besten nutzen können?

Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten:

Kontaktformular oder 02131/3131201

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