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Verhinderungspflege einfach erklärt: So sichern Sie sich 2.528 € für Entlastung

Pflege bedeutet Verantwortung, Geduld – und oft eine große emotionale sowie körperliche Belastung für Angehörige. Doch auch pflegende Menschen brauchen mal eine Pause: für einen Termin, eine Auszeit oder bei Krankheit. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege – eine Leistung der Pflegekasse, die bis zu 2.528 € pro Jahr zur Verfügung stellt.


Mit der Verhinderungspflege können pflegende Angehörige zeitweise ersetzt werden – stundenweise, tageweise oder auch für mehrere Wochen. Ob für wenige Stunden oder während eines Urlaubs: Die Pflege der Angehörigen ist in guten Händen und die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Besonders praktisch: Auch unsere stundenweise Betreuung kann über die Verhinderungspflege abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.


Verhinderungspflege einfach erklärt: So sichern Sie sich 2.528 € für Entlastung

In diesem Guide zeigen wir Ihnen, wer Anspruch auf Verhinderungspflege hat, wie sie funktioniert, wie viel Sie erhalten können – und wie Sie mit uns als anerkanntem Anbieter ganz unkompliziert davon profitieren.


Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie Verhinderungspflege Ihnen mehr Freiraum und Sicherheit bringt.


📚 Inhaltsverzeichnis Umwandlungsanspruch:



Was ist Verhinderungspflege?


Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege) ist eine Leistung der Pflegekasse, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt – z. B. durch:

  • Urlaub oder Krankheit

  • Berufliche Verpflichtungen

  • Private Termine oder Erholung

Bis zu 42 Tage pro Jahr können über die Verhinderungspflege abgedeckt werden. Sie erhalten bis zu 1.685 € jährlich – zusätzlich können 843 € aus der Kurzzeitpflege übertragen werden.


💡 Wichtig: Auch stundenweise Einsätze sind möglich – das wird nicht auf die 42 Tage angerechnet!



Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?


Die Voraussetzungen sind klar geregelt:

Pflegegrad 2 oder höher

✅ Die pflegebedürftige Person wird mindestens 6 Monate zuhause gepflegt

✅ Eine Pflegeperson ist bei der Pflegekasse eingetragen

Die Pflegeperson kann ein Angehöriger, Freund oder Nachbar sein – entscheidend ist die tatsächliche Pflege im häuslichen Umfeld.


📌 Pflegegrad 1 berechtigt nicht zur Verhinderungspflege (aber z. B. zum Entlastungsbetrag).



Welche Form der Verhinderungspflege bieten wir?


Stundenweise Verhinderungspflege

  • Max. 8 Stunden pro Tag

  • Ideal für einzelne Termine, z. B. Arztbesuche, Behörden, Auszeit, weitere Leistungen

  • Wird nicht auf die 42 Tage angerechnet

  • 💡 Besonders geeignet für unsere stundenweise Seniorenbetreuung



Was wird bezahlt? – Leistungen & Kostenübernahme


💶 Budgethöhe (Stand: Mai 2025):

  • 1.685 € pro Jahr aus der Verhinderungspflege

  • + 843 € zusätzlich möglich aus ungenutzter Kurzzeitpflege

  • = Bis zu 2.528 € jährlich verfügbar


💡 Was darf finanziert werden?

  • Pflege durch ambulante Dienste oder Privatpersonen

  • Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität

  • Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Einkäufe, Betreuung


⛔ Nicht erlaubt: medizinische Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung)



So funktioniert die Abrechnung mit uns


Mit uns wird Verhinderungspflege unkompliziert.


So läuft es ab:

  1. Sie beauftragen uns mit einer stundenweisen Betreuung.

  2. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Verhinderungspflege greift.

  3. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung – wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.


✅ Kein Papierkram für Sie

✅ Transparente Abrechnung & individuelle Beratung

🔁 Auch rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich!



Fazit: Eine Pause, die Sie sich verdient haben


Verhinderungspflege ist viel mehr als nur ein gesetzlicher Anspruch – sie ist eine echte Verschnaufpause für pflegende Angehörige, ohne dabei die gute Versorgung des Pflegebedürftigen aus den Augen zu verlieren.

Nutzen Sie die Möglichkeit, neue Energie zu tanken – wir stehen Ihnen mit Herz, Kompetenz und Flexibilität zur Seite.


📞 Jetzt beraten lassen & Verhinderungspflege optimal nutzen:


Kontaktformular oder 02131 3132201 anrufen.


Unsere Betreuung kann zu 100 % über die Pflegekasse abgerechnet werden.

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