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Umwandlungsanspruch von Pflegesachleistungen: So nutzen Sie bis zu 40 % für Alltagshilfe

Die Pflege eines Angehörigen stellt viele Familien vor große organisatorische und emotionale Herausforderungen. Häufig reichen die klassischen Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag zu decken – genau hier setzt der Umwandlungsanspruch von Pflegesachleistungen an.


Viele wissen nicht: Wer seine Pflegesachleistungen nicht vollständig nutzt, kann bis zu 40 % des ungenutzten Betrags für alltagsnahe Entlastungsleistungen einsetzen – zum Beispiel für unsere stundenweise Seniorenbetreuung. Und das ganz ohne zusätzlichen Antrag oder bürokratischen Aufwand.


Umwandlungsanspruch von Pflegesachleistungen: So nutzen Sie bis zu 40 % für Alltagshilfe

In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, wie der Umwandlungsanspruch funktioniert, wer ihn nutzen darf, wie viel genau umgewandelt werden kann – und warum sich dieser Anspruch besonders lohnt, wenn Sie flexible Unterstützung im Alltag suchen.


Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie Sie mit dem Umwandlungsanspruch mehr aus Ihren Pflegeleistungen machen.


📚 Inhaltsverzeichnis Umwandlungsanspruch:



Was ist der Umwandlungsanspruch?


Der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI ermöglicht es Pflegebedürftigen, bis zu 40 % ihrer nicht genutzten Pflegesachleistungen für sogenannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ zu verwenden. Dazu gehören z. B.:

  • Stundenweise Betreuung

  • Einkaufshilfen

  • Haushaltshilfen

  • Begleitdienste

  • Aktivierende Maßnahmen


Die Pflegeversicherung prüft automatisch, ob eine Umwandlung möglich ist – kein gesonderter Antrag nötig.



Wer hat Anspruch darauf?


Die Voraussetzungen sind überschaubar:

✅ Pflegegrad mindestens 2

✅ Die Pflege findet zuhause statt

✅ Es besteht ein Anspruch auf Pflegesachleistungen

✅ Der Anspruch wurde nicht vollständig genutzt


Auch wer Kombinationsleistungen (Pflegegeld + Pflegesachleistung) nutzt, kann die Umwandlung in Anspruch nehmen. Wichtig: Die Umwandlung erfolgt immer rückwirkend, wenn ein entsprechender Anbieter Leistungen abrechnet.



Wofür dürfen die umgewandelten Leistungen verwendet werden?


Die umgewandelten Leistungen sind zweckgebunden – das bedeutet: Sie dürfen nur für anerkannte Angebote zur Entlastung im Alltag verwendet werden.

In NRW gehören dazu u. a.:

  • 👥 Alltagsbegleiter & stundenweise Betreuung

  • 🧼 Haushaltshilfe & Reinigung

  • 🛒 Einkaufen, Begleitung zu Ärzten oder Behörden

  • 🚶 Aktivierende Gespräche & Spaziergänge

  • 👵 Betreuung von Menschen mit Demenz


💡 Wir als anerkannter Anbieter dürfen diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.



So rechnen Sie mit uns unkompliziert ab


Der große Vorteil für Sie: Kein Papierkram, keine Vorkasse. Wir erledigen alles für Sie.

So funktioniert’s:

  1. Sie buchen unsere Leistungen wie z. B. stundenweise Betreuung.

  2. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung.

  3. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.→ Die Kasse prüft automatisch, ob noch ungenutzte Pflegesachleistungen vorhanden sind und wendet ggf. den Umwandlungsanspruch an.

✅ Sie zahlen keinen Cent selbst – solange das Budget reicht.



Wie viel lässt sich genau umwandeln?


Je nach Pflegegrad variiert der Höchstbetrag für Pflegesachleistungen – daraus ergibt sich der maximale Umwandlungsbetrag:

Pflegegrad

Pflegesachleistung (100 %)

40 % Umwandlungsanspruch

Pflegegrad 2

796 €

318,40 €

Pflegegrad 3

1.497 €

598,80 €

Pflegegrad 4

1.859 €

743,60 €

Pflegegrad 5

2.299 €

919,60 €

💡 Das bedeutet: Auch neben dem Entlastungsbetrag steht Ihnen häufig noch ein großzügiges Zusatzbudget zur Verfügung.



Was Sie sonst noch wissen sollten


  • Keine Antragspflicht: Die Pflegekasse prüft Ihren Umwandlungsanspruch automatisch.

  • Keine Bindung an einen Pflegedienst: Sie können Anbieter frei wählen, solange sie anerkannt sind (wie wir).

  • Entlastungsbetrag & Umwandlung kombinieren: Nutzen Sie beides parallel für eine flexible Entlastung.

  • Pflegegeld kann sich reduzieren: Bei Kombinationsleistungen wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, wenn Sie Sachleistungen umwandeln – das lohnt sich dennoch finanziell.



Fazit: Flexible Entlastung ohne Mehraufwand


Der Umwandlungsanspruch ist eine wertvolle Möglichkeit, mehr Unterstützung im Alltag zu erhalten, ohne selbst zahlen zu müssen. Gerade für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz bringt diese Regelung echte Entlastung – unkompliziert und wirkungsvoll.


📞 Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten, wie Sie den Umwandlungsanspruch in Ihrer Pflegesituation optimal nutzen können.

Wir übernehmen die Bürokratie – Sie genießen die Unterstützung.

📞 02131 3132201

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