Wie funktioniert die Abrechnung mit der Pflegekasse?
- 13. Jan.
- 2 Min. Lesezeit

Pflege bedeutet Fürsorge, Organisation und oft auch viele Formulare. Viele Angehörige fragen sich: Wie funktioniert eigentlich die Abrechnung mit der Pflegekasse? Welche Leistungen werden übernommen, welche Unterlagen sind nötig – und wie läuft das Ganze in der Praxis ab?
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Pflegeleistungen einfach, sicher und ohne unnötigen Papierkram abrechnen können – und wie wir Sie dabei unterstützen.
📚 Inhaltsverzeichnis

Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1–5). Je nach Situation können verschiedene Leistungen übernommen werden – von Entlastung im Alltag bis hin zur Ersatzpflege.
💶 Beispiele für Leistungen:
Pflegesachleistungen: Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst
Entlastungsbetrag (125 € monatlich): Hilfe im Haushalt, Betreuung oder Begleitung
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege: Vertretung bei Ausfall der Pflegeperson
Pflegehilfsmittel & technische Hilfen: z. B. Einmalhandschuhe, Hausnotruf, Pflegebett
💡 Gut zu wissen: Die Abrechnung kann monatlich oder jährlich erfolgen – je nachdem, welche Leistung Sie in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit die Pflegekasse Ihre Leistungen bezahlt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
✅ Ein anerkannter Pflegegrad (1–5) liegt vor ✅ Die Leistung wird von einem anerkannten Anbieter erbracht (z. B. ambulanter Dienst) ✅ Die erbrachte Leistung gehört zu den Pflegeversicherungsleistungen nach SGB XI
Tipp: Auch Angehörige oder Bekannte können in bestimmten Fällen Leistungen abrechnen, etwa im Rahmen der Verhinderungspflege oder Kostenerstattung.
So funktioniert die Abrechnung mit uns
Wir machen die Abrechnung für Sie einfach und stressfrei – ganz ohne Bürokratiechaos.
So läuft es ab:
Beratung & Prüfung: Gemeinsam klären wir, welche Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden können.
Leistungserbringung: Unsere Betreuungskraft oder Pflegehilfe unterstützt Sie zuverlässig zuhause.
Abrechnung:
Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab
Sie erhalten eine transparente Leistungsübersicht
✅ Kein Aufwand für Sie ✅ Keine Vorkasse notwendig ✅ Rückwirkende Abrechnung bis zu 4 Jahre möglich
Wichtige Dokumente & Nachweise
Für eine reibungslose Abwicklung benötigen Sie:
📄 Pflegekassennachweis (Pflegegradbescheid) 📄 Nachweis über die erbrachte Leistung (z. B. Leistungsnachweis / Stundenzettel) 📄 Abtretungserklärung oder Kostenerstattungsformular
Wir unterstützen Sie selbstverständlich beim Ausfüllen und Einreichen aller Formulare – damit alles korrekt und zügig bearbeitet wird.
Häufige Fragen zur Abrechnung
Muss ich die Rechnung selbst bezahlen? Nein. Bei direkter Abrechnung übernimmt die Pflegekasse die Zahlung direkt an uns.
Was passiert, wenn mein Budget aufgebraucht ist? Wir informieren Sie rechtzeitig, bevor neue Kosten entstehen – volle Transparenz, keine Überraschungen.
Kann ich mehrere Leistungen kombinieren? Ja! Zum Beispiel Entlastungsbetrag + Verhinderungspflege. So nutzen Sie Ihr Budget optimal aus.

Einfach, transparent & sicher - Ihre direkte Ansprechpartnerin Dorothea Krause.
Die Abrechnung mit der Pflegekasse muss kein bürokratisches Hindernis sein. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite läuft alles unkompliziert, klar und verlässlich – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: gute Pflege und Entlastung im Alltag.
Wir übernehmen die Abrechnung. Sie gewinnen Zeit, Sicherheit und Ruhe.
📞 Jetzt kostenlos beraten lassen: Kontaktformular oder 02131 3132201



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